Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, B2B-Hinweis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung, das Leasing sowie den Ratenkauf (Mietkauf) von Kühlboxen und ggf. Zubehör (nachfolgend zusammen „Boxen“), die zwischen der
OnTemp GmbH & Co. KG, von-Monschaw-Straße 12, 47574 Goch, Deutschland (nachfolgend „OnTemp“)
und Kunden geschlossen werden.

Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB; Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn OnTemp ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsarten

OnTemp überlässt dem Kunden Boxen zur zeitlich befristeten Nutzung als Miet- oder Leasingobjekt oder zum Erwerb im Wege des Ratenkaufs/Mietkaufs. Art, Anzahl, technische Spezifikation, Zubehör sowie die jeweilige Vertragsart ergeben sich aus dem Einzelvertrag bzw. Angebot und der Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragsschluss

Die Präsentation von Leistungen und Boxen durch OnTemp stellt kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande durch

  • die schriftliche oder in Textform erklärte Annahme eines Angebots des Kunden durch OnTemp oder
  • die von OnTemp gegengezeichnete Auftragsbestätigung bzw. den von beiden Parteien unterschriebenen Vertrag.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

4 Miet-/Leasingdauer, Ratenkauf-Laufzeit und Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in nicht unerheblichem Umfang in Verzug gerät oder über sein Vermögen der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.

§ 5 Eigentum, Eigentumsvorbehalt und Insolvenz

Bei Miet- und Leasingverträgen verbleibt das Eigentum an den Boxen während der gesamten Vertragsdauer bei OnTemp. Der Kunde erwirbt kein Eigentum; er ist nur zum vertragsgemäßen Gebrauch berechtigt und darf die Boxen insbesondere nicht veräußern, sicherungsübereignen oder mit Rechten Dritter belasten.

Beim Ratenkauf/Mietkauf bleibt OnTemp bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher vereinbarter Raten Eigentümer der Boxen (Eigentumsvorbehalt). Bis dahin ist der Kunde nicht berechtigt, die Boxen zu veräußern, zu verpfänden, sicherungszuübereignen oder anderweitig zu belasten.

Im Fall eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder einer wesentlichen Vermögensverschlechterung ist OnTemp berechtigt,

  • Miet-/Leasingverträge aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und die Herausgabe der Boxen zu verlangen,
  • beim Ratenkauf die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und insbesondere Herausgabe der Boxen zu verlangen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde hat OnTemp unverzüglich über drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit sowie über gestellte Insolvenzanträge zu informieren.

§ 6 Lieferzeit, Übergabe und Gefahrübergang

Liefertermine und Lieferfristen werden individuell vereinbart oder von OnTemp bei Annahme des Auftrags angegeben. Soweit nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet, handelt es sich um voraussichtliche Lieferzeiten. OnTemp ist berechtigt, Liefertermine aus sachlichen Gründen (z.B. Produktions- oder Logistikstörungen, Lieferprobleme von Zulieferern, höhere Gewalt) um einen angemessenen Zeitraum zu verlängern; der Kunde wird hierüber informiert.

Bei Standardausführungen erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb von bis zu 12 Wochen nach Auftragsbestätigung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Maßanfertigungen / kundenspezifischen Sonderlösungen beginnt die Lieferfrist erst mit schriftlicher Freigabe der vom Kunden abgenommenen technischen Zeichnung durch den Kunden; die Lieferzeit kann je nach Aufwand länger sein und wird im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung gesondert angegeben.

Nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit kann der Kunde OnTemp eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Rücktritt, Schadensersatz) zu.

Die Übergabe erfolgt am vereinbarten Ort; mit Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Boxen auf den Kunden über.

§ 7 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug

Alle von OnTemp ausgewiesenen Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten (z.B. Österreich) erfolgt die Abrechnung nach den jeweils anwendbaren umsatzsteuerlichen Vorschriften; OnTemp kann die Rechnung netto ausstellen, wenn die Voraussetzungen des Reverse-Charge-Verfahrens vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, OnTemp seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und alle für die steuerliche Beurteilung erforderlichen Angaben mitzuteilen.

Bei Leistungen in die Schweiz gelten die dortigen Mehrwertsteuervorschriften; OnTemp ist berechtigt, etwaige im Ausland anfallende Steuern, Abgaben oder Gebühren dem Kunden gesondert zu berechnen.

Die vereinbarten Miet-/Leasingraten und Raten beim Ratenkauf sind, sofern nichts anderes vereinbart, jeweils monatlich im Voraus fällig.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann OnTemp Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen und nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung

  • Miet-/Leasingverträge aus wichtigem Grund kündigen und die Boxen herausverlangen,
  • beim Ratenkauf vom Vertrag zurücktreten und die Boxen herausverlangen, soweit gesetzlich zulässig.

Weitergehende gesetzliche Rechte wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

§ 8 Gebrauch, Wartung und Rückgabe

Der Kunde ist verpflichtet, die Boxen sachgerecht und vertragsgemäß zu nutzen und die technischen Hinweise und Bedienungsanleitungen von OnTemp zu beachten. Änderungen oder Eingriffe an den Boxen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von OnTemp vorgenommen werden.

Bei Miet-/Leasingverträgen hat der Kunde die Boxen bei Vertragsende auf eigene Kosten in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand an OnTemp zurückzugeben oder zurückzusenden. Normaler Verschleiß durch vertragsgemäßen Gebrauch bleibt außer Betracht; darüber hinausgehende Beschädigungen hat der Kunde zu vertreten.

§ 9 Temperaturüberwachung, Kühlkette und Warenrisiko

Die von OnTemp überlassenen Boxen verfügen über Temperaturanzeigen und Alarmfunktionen, insbesondere über ein Display mit Alarm an der Box und – soweit vereinbart – über eine Fernanzeige mit akustischem Signal in der Fahrerkabine. Diese Einrichtungen dienen ausschließlich der Unterstützung des Kunden bei der Überwachung der Kühltemperatur und begründen keine Garantie für eine ununterbrochene oder bestimmte Kühlung und keine Verantwortung von OnTemp für die Einhaltung der Kühlkette.

OnTemp übernimmt keine Haftung für Schäden an Lager- oder Transportgut des Kunden, die darauf beruhen, dass die Box nicht, nicht ausreichend oder nicht durchgehend kühlt, insbesondere infolge eines Defekts, Ausfalls oder einer Störung des Kühlaggregats, der Temperaturanzeigen oder Alarmsysteme oder einer fehlerhaften bzw. unterlassenen Reaktion des Kunden, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen auf entsprechende Anzeigen oder Signale. Der Kunde ist für die Überwachung der Kühltemperaturen und die Sicherstellung der Kühlkette eigenverantwortlich und hat organisatorisch sicherzustellen, dass sowohl die Anzeige an der Box als auch eine ggf. vorhandene Fernanzeige in der Fahrerkabine regelmäßig kontrolliert und Warnsignale beachtet werden.

§ 10 Gewährleistung

Für im Rahmen des Ratenkaufs/Mietkaufs übereignete Boxen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 437 ff. BGB mit der Maßgabe, dass Ansprüche wegen Sachmängeln innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe verjähren, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde.

Bei Miet-/Leasingverträgen gelten die §§ 535 ff. BGB; OnTemp hält die Boxen während der Miet-/Leasingdauer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Der Kunde hat Mängel unverzüglich anzuzeigen; OnTemp wird diese innerhalb angemessener Frist nachbessern oder Ersatz stellen.

§ 11 Haftung

OnTemp haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet OnTemp nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, OnTemp hat eine entsprechende Garantie übernommen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die spezielle Regelung zu Kühlketten- und Warenrisiko in § 9 bleibt ergänzend anwendbar.

§ 12 Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, die gemieteten oder geleasten Boxen während der Vertragsdauer auf eigene Kosten gegen die üblichen Risiken (z.B. Diebstahl, Feuer, Wasser, Beschädigung) ausreichend zu versichern und OnTemp auf Verlangen einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen.

§ 13 Schadensersatz bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Beendet OnTemp einen Miet- oder Leasingvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig, weil der Kunde seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungspflichten, schuldhaft verletzt (vom Kunden zu vertretende vorzeitige Beendigung während der Mindestlaufzeit), kann OnTemp vom Kunden Schadensersatz verlangen.

Der Schadensersatz umfasst grundsätzlich die bis zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit geschuldeten Mieten/Leasingraten abzüglich ersparter Aufwendungen und eines etwaigen Vorteils aus anderweitiger Verwendung der Boxen. OnTemp ist berechtigt, die ersparten Aufwendungen pauschal mit 10 % der Summe der noch ausstehenden Mieten/Leasingraten anzusetzen.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. OnTemp bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von OnTemp aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 15 Datenschutz

OnTemp verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung von OnTemp zur Verfügung gestellt wird.

§ 16 Änderungen der AGB

OnTemp ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen (z.B. Änderung der Rechtslage, Erweiterung des Leistungsangebots) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen der AGB wird der Kunde in Textform informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen als genehmigt, sofern der Kunde auf diese Rechtsfolge besonders hingewiesen wurde.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den hierunter geschlossenen Verträgen ist – soweit gesetzlich zulässig – Kleve, Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand: 23 Juli 2026